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Was verstehen man unter Graffiti? Ist es Kunst oder Vandalismus?

Was sind Graffiti?

Graffiti sind keine Erfindung der heutigen Zeit. Bereits im alten Pompeji gab es in Mauern geritzte Schriften, Karikaturen und gar Obszönitäten.
Im Jahre 1968 war es in den USA plötzlich „in", seinen Namen und die Nummer der Straße, in der man wohnte, mit Filzstift an die Wände zu schreiben. Die heute üblichen Graffiti aus Sprühdosen gibt es allerdings erst seit Anfang der 70er Jahre, und die waren gleich über einen halben Meter hoch. In den 80er Jahren setzte sich eine „Graffiti-Art" in New York als anerkannte neue Kunstrichtung durch – ein berühmter Vertreter war Keith Haring. Der Kreativität sind bei Graffiti keine Grenzen gesetzt. Das Repertoire reicht von einfachen Buchstaben und Worten bis hin zu aufwendigen Bildern. Dabei hat sich auch ein typischer Schreibstil herauskristallisiert: Ein Wort steht in dekorativ gestalteter Schrift, häufig mit einer Art Wolke im Hintergrund.

Graffiti-Schmiererei oder Kunst?

Die Meinung über Graffiti ist sehr gespalten. Die einen empfinden es als Schmiererei, die anderen sehen es als Kunst. Dabei muß man beachten, daß ein großer Teil der Graffiti illegal, also ohne Einverständnis der Eigentümer, an Hauswände, Garagentore, Mauern, Züge, Brücken gesprüht wird. Dabei handelt es sich selbstverständlich um Sachbeschädigungen, die sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt werden können. Jeder ermittelte Sprayer zahlt für den entstandenen Schaden. So kann das Reinigen einer Fassade oder eines Zuges bis zu 50.000 Euro kosten. Die Art von Graffiti, bei denen man zahlreiche politisch motivierte Parolen findet, sind größtenteils „Farbschmierereien" von Jugendlichen, die auf sich aufmerksam machen wollen. Vielerorts gibt es bereits Anti-Graffiti-Vereine, die sich dem Kampf gegen diese Unsitte widmen.
Ein großer Teil der bildhaften Graffiti aber wird von den Menschen als positiv bewertet, da sie die sonst so graue Umwelt etwas bereichern. Im Jahr 1986 wurde in München die Euro-Graffiti-Union (EGU), Gesellschaft für Straßenkunst und Jugendkultur, mit dem Ziel gegründet, die jungen Sprayer aus dem Untergrund zu holen. In verschiedenen Großstädten werden Wettbewerbe und Aktionen organisiert, bei denen die Jugendlichen ihr Talent unter Beweis stellen können. Ganz legal können sie Fassaden, Giebelwände oder Jalousien gestalten. Leider hat aber gerade das Verbotene seinen Reiz, und somit ist es weiterhin ein großes Problem, das unerwünschte Besprühen von Objekten einzudämmen.

Effektive Entfernung von Graffiti

Eine Untersuchung des Deutschen Städtetages ergab, daß jährlich etwa 1 Milliarde Euro dafür aufgewendet werden, bunte Graffiti zu entfernen und die betroffenen Gebäude, Züge, Brücken und Mauern gegebenenfalls zu sanieren. Die Entfernung der Farben erfordert häufig aufwendige Reinigungsverfahren. Wer an seiner Hauswand oder der Garage ein Graffiti entdeckt, möchte es so schnell wie möglich wieder loswerden. Nun sollte man es aber unterlassen, selber an den „Kunstwerken" zu experimentieren. Inzwischen gibt es zahlreiche Firmen, die sich ganz professionell dem Entfernen von Graffiti widmen. Vor der Wahl der Reinigungsmethode sollte man sich über die Verträglichkeit mit dem Baustoff informieren, schließlich soll dieser bei der Reinigung nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Auch die Umweltbelastung ist ein wichtiger Punkt, der nicht außer Acht gelassen werden darf.
Die Graffitifarben sind meistens Lacke, die einen hohen Anteil an Lösungsmitteln enthalten. Baustoffe mit hoher Wasseraufnahmekapazität, wie beispielsweise Sandstein, nehmen diese Lösungsmittel mit den Farbpigmenten mehrere Millimeter tief auf. Andere Baustoffe werden von den Lösungsmitteln stark angegriffen – das zieht bei der Entfernung häufig Beschädigungen an der Oberfläche des Objektes nach sich. Marker- und Fettstifte werden überwiegend auf glatten Oberflächen angewandt, aber auch die wasserlöslichen Markerstifte dringen tief in Metalloberflächen ein und setzen sich fest. Fettstifte sollten von saugfähigen Untergründen besonders schnell entfernt werden, um das Eindringen der Fette möglichst zu verhindern. Um unerwünschte Graffiti zu entfernen, gibt es verschiedene mechanische und chemische Verfahren.

Manuelle Entfernung von Graffiti

Mit diesem einfachen Verfahren werden trockene Sprayfarben von saugfähigen und glatten Oberflächen „gewaschen". Man trägt den Reiniger auf die Oberfläche auf und läßt ihn einwirken. Die Farbschicht quillt auf beziehungsweise löst sich, wird nun mit dem Reiniger verrieben und das Gemisch wird anschließend mit saugfähigem Material entfernt. Spülen Sie gründlich mit Wasser nach.

Mechanische Graffiti-Entfernung im Niederdruck-Feuchtstrahlverfahren negativ

Wände und Fassaden befreit man von trockener Sprayfarbe am besten mit dem Niederdruck-Feuchtstrahlverfahren. Der Druck- und Wasseranteil für das Luft/Strahlmittelgemisch wird für die jeweilige Anwendung optimiert und aus wechselnden Winkeln auf die zu reinigende Fläche gestrahlt. Fassaden mit Farbanstrich weisen nach der Behandlung Schatten auf. Diese können durch bereits eingedrungene Farbreste entstanden sein oder werden aufgrund des Farbunterschiedes zwischen Anstrichpigmenten und Mörtelfärbung hervorgerufen. Durch das Abstrahlen werden nämlich Putzbestandteile unter dem Anstrich mit freigelegt.

Chemisch unterstützte Graffiti-Entfernung durch Heißwasser-Hochdruckstrahl !

Wenn sie eingetrocknete Sprayfarben von Fassaden und anderen Untergründen entfernen lassen möchten, bietet sich das Hochdruckwasserstrahlverfahren an. Dabei wird, wie auch bei der manuellen Methode, ein pastenartiger Reiniger auf das Graffito aufgetragen, der die Farbschicht löst. Die angelöste Farbe wird dann mit einem Wasserdruck von 120 bar und bei einer Temperatur von 80 Grad abgestrahlt. Grobe Pastenreste werden vorher entfernt, um das Abwasser zu entlasten. Die Farbreste in den Poren sollten vollständig entfernt werden.

Graffiti-Entfernung durch Heißwasser-Hochdruckstrahl auf geschützter Fassade!

Für den Fall, daß die zu behandelnde Oberfläche bereits mit einer temporären Schutzschicht versehen wurde, ist die Graffiti-Entfernung mittels Heißwasser-Hochdrucktechnik zu empfehlen. Der Wasserdruck und die Wassertemperatur sind hierbei von der bestehenden Schutzschicht abhängig. Nach dem Einstellen der entsprechenden Werte wird die zu reinigende Fläche mehrfach kurz angesprüht, sie erwärmt sich und der Schutzfilm quillt an. Mit dem Heißwasserstrahl wird nun das Graffito von seitlichen Winkeln aus sozusagen abgeschält. Anschließend muß eine neue Schutzschicht aufgetragen werden.

Graffiti mit Lasertechnik entfernen zu langwierig, zu teuer und nur für Tags geeignet

Das Laserverfahren eignet sich besonders gut zum gezielten Entfernen einzelner Schriftzüge. Der entscheidende Vorteil gegenüber herkömmlichen mechanischen und chemischen Verfahren ist, daß die Oberfläche nicht in Mitleidenschaft gezogen wird. Durch den Wegfall der Lösungsmittel ist die Methode insgesamt umweltfreundlicher und vor allem ungiftig. Bei diesem Verfahren werden innerhalb von Bruchteilen einer millionstel Sekunde gepulste Laser mit sehr hoher Lichtleistung auf die Farbschicht gestrahlt. Dadurch platzt diese in kleinen Teilchen ab.
Ein seriös arbeitender Spezialist wird in jedem Fall an einer versteckten Stelle eine Probe durchführen. Vergessen Sie niemals Arbeitsschutzkleidung (Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, -anzug, Gesichtsschutz). Rauchen, offenes Feuer und auch Essen sind absolut verboten. Das Abwasser sollte aufgefangen und der Schmutzwasserkanalisation zugeführt werden – beachten Sie hierzu auch die sogenannten „Indirekt-Einleitervorschriften" Ihres Bundeslandes. Tücher und ähnliche Stoffe mit eingetrockneten Farbrückständen werden vorschriftsmäßig entsorgt.

Schutz vor „Sprayern"

Denken Sie nicht, daß jegliche Prophylaxe von Graffiti-Schmierereien vergebene Mühe ist. Sicherlich ist jede gerade Fläche für den Sprayer eine Verlockung, aber grobe und unebene Oberflächen beispielsweise werden weniger besprüht als glatte Oberflächen. Auch eine begrünte Fassade ist oft ein wirkungsvolles Mittel. Der Reiz geht auch verloren, wenn Sie das Graffito sofort beseitigen lassen. Ein Graffito ist nämlich nur wirkungsvoll, wenn es von allen bewundert werden kann.
Eines der geeignetsten Mittel ist derzeit wohl das Auftragen einer graffitiabweisenden Schutzschicht.

Auswahl eines Graffiti-Schutzsystems

Bei der Auswahl von Schutzsystemen sollten Sie unter anderem folgende Fragen stellen: Wie ist die Oberfläche des Objektes beschaffen? Besteht der Baustoff aus mineralischen oder organischen Bindungen, ist er porös? Gibt es Besonderheiten bei der architektonischen Gestaltung des zu schützenden Objektes? Wie ist der Standort? Besteht Denkmalschutz? Sind bauphysikalische Schäden vorhanden? Ist für das Objekt eher ein temporäres oder doch ein permanentes Schutzsystem geeignet? Ändert sich bei dem gewählten System die Oberfläche optisch? Wie beständig ist das System gegen Witterungseinflüsse? Wie ist die Wirkung des Systems? Inwiefern lassen sich Graffiti einfach und problemlos entfernen?

Anti-Graffiti-Schutzversiegelungen

Anti-Graffiti Systeme sind sogenannte „Sperrschichten", die den Untergrund gegen das Eindringen und/oder Haften von Schmierereien schützen und somit die Reinigung vereinfachen, ohne den Untergrund zu beschädigen. Man kann dabei zwischen Schutzschichten wählen, die nur ein paar Jahre halten, beziehungsweise nach jeder Graffiti-Entfernung erneuert werden müssen und solchen, die dauerhaft halten. Informieren Sie sich bei einem zuständigen Unternehmen über das Produkt, welches für Ihr Vorhaben am besten geeignet ist. Die Produkte, die heutzutage benutzt werden, sind zum größten Teil umweltfreundlich und biologisch abbaubar.

Temporäre Schutzschichten (Opfersysteme) NICHT ZU EMPFEHLEN

Temporäre Schutzschichten sind im Vergleich zu permanenten Schutzschichten preiswert und reversibel, das heißt, man kann sie problemlos wieder entfernen. Ihre Schutzwirkung hält, je nach System und Untergrund, etwa fünf Jahre. Da schlechte Haftung und mechanische Beschädigungen die Schutzwirkung beeinträchtigen können, ist eine Wartung meistens erforderlich. Das heißt, daß man nach etwa drei Jahren eine Schicht auf die bestehende Schutzschicht nachlegen sollte. Regen kann der Schutzschicht eigentlich nichts anhaben, ständige Wasserfluten machen die Schicht allerdings porös, so dass eine Nachbehandlung erforderlich ist. Temporäre Schutzschichten haben eine sehr gute Wasserdampfdurchlässigkeit. Will man ein Graffiti von einer temporären Schutzschicht entfernen, reicht ein heißer Wasserstrahl aus. Die temporären Schichten lassen sich leicht abwaschen und das Wasser kann einfach abfließen oder man zieht die Schicht ab. Auf der gereinigten, trockenen Fläche kann sofort eine neue Schutzschicht aufgetragen werden.

KOSTENINTENSIV Permanente Schutzschichten!

Permanente Schutzschichten sind auf vielen Untergründen, wie der Name schon verrät, fest haftend. Sie können nicht wieder entfernt werden, dafür entfällt aber auch das häufige Erneuern der Schicht. Das Graffiti ist von dieser Beschichtung meist gut zu entfernen und die Funktionstüchtigkeit der Permanentsysteme wird dabei nicht beeinträchtigt. Nachteile mancher permanenten Systeme (2K Beschichtungen ) sind die schlechte Wasserdampfdurchlässigkeit und die Empfindlichkeit gegen Feuchte im Mauerwerk. Manche Schichten vergilben auch und werden somit optisch unschön. Bei Feuer sind Cyanverbindungen (giftige Kohlenstoff- Stickstoff- Verbindungen) möglich. Bei permanenten Schichten lassen sich die Farben abwaschen, die Schicht selbst löst sich aber nicht.

Auszug aus Illegale Graffiti / polizei-beratung.de / Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (Deutschland) Stand Juni 2020

Vollgeschmierte Hauswände, Straßenschilder und Zugwaggons: ein mittlerweile alltägliches Bild in deutschen Städten. Auf rund 200 Millionen Euro summieren sich alljährlich die durch illegale Graffiti verursachten Kosten, so das Ergebnis einer Studie des Deutschen Städtetages.
Die meist jugendlichen Sprayer sind sich über die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen ihres verbotenen Hobbys oft nicht im Klaren.
FAKT ist:

  • Illegale Graffiti sind Sachbeschädigungen
  • der Verursacher macht sich schadensersatzpflichtig
  • und wird strafrechtlich verfolgt

Wer mit 16 Jahren beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr, bis zum 46. Lebensjahr für den von ihm verursachten Schaden zur Kasse gebeten zu werden. Denn so lange gelten zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Täter. Wird nur ein einzelner Täter aus einer Gruppe von Sprayern überführt, haftet er zudem für den gesamten Schaden.

Tipps für Eltern:

Kinder und Jugendliche, die zur Graffiti-Szene gehören, erkennt man häufig an typischen Merkmalen. Zu diesen zählen:

  • ein besonderes starkes Interesse an Graffiti-Literatur und entsprechende Internetseiten,
  • ein Sammelalbum mit Bildern von Graffiti-Entwürfen
  • mit Farbe verschmutzte Kleidung oder Sprühdosen und Edding-Stifte versteckt in Rucksäcken

Wenn Sie vermuten, dass Ihr Kind illegal Graffiti sprüht, dann sollten Sie zunächst ein klärendes Gespräch mit ihm führen.

Wichtige Inhalte dieses Gespräches sind:

  • Wer illegal Graffiti sprüht, begeht eine Straftat
  • Es entstehen Schadensersatzansprüche
  • Wer, um Züge, U- bzw. S-Bahnen zu besprühen, Gleisanlagen betritt, begibt sich wegen der Stromschienen in Lebensgefahr.

Tipps für Geschädigte

Es ist eine böse Überraschung, verbunden mit Ärger und Kosten, wenn die eigene Hauswand mit Farbschmierereien verunstaltet wurde.
Erwischen Sie den Sprayer auf frischer Tat, sollten Sie:

  • Sofort über den Notruf 110 die Polizei informieren,
  • Sich nicht in Gefahr begeben und
  • Umgehend Anzeige erstatten.

Anschließend gilt es, die illegalen Graffitis so schnell wie möglich zu beseitigen. Denn ist eine Wand erst einmal vollgeschmiert, zieht sie erfahrungsgemäß alsbald Nachahmer an. Einen absoluten Schutz vor Farbschmierereien gibt es nicht.

Doch folgende Tipps können den Anreiz für illegale Sprayer deutlich reduzieren:

  • Licht in Kombination mit einem Bewegungsmelder und aufmerksame Nachbarn schützen auch vor Sprayern.
  • Eine begrünte Fassade hält Sprayer ab.
  • Grobe, unebene Oberflächen oder farbenfrohe Wände sind ein ungünstiger Untergrund für Graffiti.
  • Maler-, Fassaden-, Gebäudereinigungs- und andere Fachfirmen bieten verschiedene Verfahren an zu Schutz vor bzw. für die Beseitigung von Farbschmierereien.
  • Graffiti können auf ätzenden Säuremixturen basieren. Der Kontakt kann gesundheitsschädlich sein.

Tipps für Jugendliche

Illegale Graffiti sind eine Straftat – Sprayer haften 30 Jahre für den Schaden

Illegale Graffiti bleiben ein teures Vergnügen. Der oder die Sprayer machen sich nicht nur strafbar, sondern verantworten schnell einen Schaden von mehreren Tausend Euro. Wer mit 16 Jahren beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr, bis zu seinem 46. Lebensjahr dafür zur Kasse gebeten zu werden. Denn die zivilrechtlichen Ansprüche des geschädigten gegenüber dem Täter gelten 30 Jahre lang. Bei illegalen Graffiti läuft eben „nicht alles geschmiert". Davon können sich Kinder und Jugendliche im Internet unter www.polizeifrüdich.de überzeugen.

Rechtliche Konsequenzen

In nicht öffentlichen Verfahren drohen jugendlichen Tatverdächtigen (14-21 Jahre alt) nach dem Jugendgerichtsgesetz folgende Strafen:

  • Erziehungsregeln (§ 9 JGG) in Form von Weisungen (Gebote und Verbote) oder Erziehungshilfen (Erziehungsbeistand)
  • Zuchtmittel (§ 13 JGG) durch Verwarnungen, Auflagen (Wiedergutmachung, Entschuldigungen, Arbeitsauflagen, Geldspende) oder Jugend- Freizeit-, Kurz- bzw. Dauerarrest (insgesamt bis vier Wochen)
  • Jugendstrafe (§ 17 JGG) in der Jugendstrafanstalt (sechs Monate bis fünf Jahre)
  • Kinder (also unter 14-Jährige) gehen straffrei aus (Rückschluss von § 1 JGG)

Strafrecht

  • Kinder (bis 14 Jahre)?
    • Kinder bis 14 Jahre sind nicht strafmündig
  • Jugendliche (bis 18 Jahre) und Heranwachsende (bis 21 Jahre)
    • Anwendung des Jugendrechts
    • Nicht öffentliche Verhandlung
    • Es drohen Erziehungsmaßregeln, wie Weisungen, Erziehungsbeistand; Zuchtmittel, wie Verwarnungen, Auflagen oder Arrest; sowie Jugendmittel
  • Erwachsene (ab 21 Jahre)
    • Anwendungen des Erwachsenenstrafrechts
    • Öffentliche Verhandlungen

Zivilrecht

  • Kinder (bis 7 Jahre)
    • Keine Folgen, da keine eigene Haftung besteht
  • Jugendliche (bis 18 Jahre)
    • Anwendung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
    • Haftung bei vorausgesetzter Einsichtsfähigkeit
    • Gesamtschuldnerische Haftung aller Beteiligten: Schuldtitel ist 30 Jahre eintreibbar, Verfahrenskosten, Anwaltskosten, Zinsen, Mahngebühren, Gerichtsvollzieherkosten
  • Heranwachsende (bis 21 Jahre))
    • Anwendung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
    • Volle Haftung
    • Gesamtschuldnerische Haftung aller Beteiligten: Schuldtitel ist 30 Jahre eintreibbar, Verfahrenskosten, Anwaltskosten, Zinsen, Mahngebühren, Gerichtsvollzieherkosten
  • Erwachsene (ab 21 Jahre)
    • Haftung der Verletzung der Aufsichtspflicht
    • Gesamtschuldnerische Haftung aller Beteiligten: Schuldtitel 30 Jahre eintreibbar, Verfahrenskosten, Anwaltskosten, Zinsen, Mahngebühren, Gerichtsvollzieherkosten

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